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Februar 2018 – Prozentklauseln bei Wahlen

Im Juli 2017 wurden die Teilnehmer der Studie „Gesellschaft im Wandel“ zu Kommunalwahlen und Prozent-Hürden in Deutschland befragt. Hintergrund ist die allmähliche Abschaffung von Prozent-Hürden auf kommunaler Ebene in einigen Bundesländern seit dem Jahr 1999. Hier werden ein paar erste Ergebnisse vorgestellt.

Haben Sie an der letzten Kommunalwahl teilgenommen?


Zunächst wollten wir von Ihnen wissen, ob Sie bei der letzten Kommunalwahl (Wahl der Gemeinde- oder Stadträte) in Ihrer Gemeinde gewählt haben. Knapp 83 % der Studienteilnehmer gaben an, gewählt zu haben. Dieser recht hohe Wert liegt nahe der tatsächlichen Wahlbeteiligung der diesjährigen Bundestagswahl. Da die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen in der jüngeren Vergangenheit typischerweise unter 60 % lag, lässt sich daraus schließen, dass die Studienteilnehmer überdurchschnittlich stark an Kommunalwahlen teilnehmen.

Hätte es bei der Bundestagswahl 2013 keine Fünf-Prozent-Hürde gegeben…


Für manche Wähler spielt es eine Rolle, ob vor der Bundestagswahl zu erwarten ist, dass eine Partei mindestens fünf Prozent der Stimmen erhält. Wenn es zum Beispiel so aussieht, als würde eine Partei diesen Wert nicht erreichen, könnten Anhänger dieser Partei einerseits motiviert sein, die Partei mit ihrer Stimme zu unterstützen. Es gibt andererseits bei manchen Wählern auch die Befürchtung, dass die eigene Stimme „verschwendet“ ist, wenn der Partei am Ende nicht der Sprung über die Hürde gelingt. Insbesondere kleinere Parteien profitieren erfahrungsgemäß von der Abschaffung einer Hürde. Wie im obigen Diagramm zu erkennen ist, hätte sich die große Mehrheit ( 94 %) unter Ihnen nicht anders verhalten, hätte es bei der Bundestagswahl 2013 keine Fünf-Prozent-Hürde gegeben. Jeweils 3 % von Ihnen wären eher zur Wahl gegangen oder hätten bei der Wahl eine andere Partei gewählt.

Welchen Stimmanteil brauchte eine Partei bei den Europawahlen 2014 für den Einzug ins Parlament?


Auch wenn es bei einer Wahl keine Prozent-Hürde gibt, müssen Parteien trotzdem einen gewissen Anteil der Stimmen erreichen, um einen Sitz zu erhalten (implizite Sperrklausel). Dieser Anteil schwankt von Wahl zu Wahl und hängt neben dem Sitzzuteilungsverfahren unter anderem davon ab, wie viele Parteien antreten und wie viele Sitze zu vergeben sind. Wir wollten wissen, wie Sie diesen Anteil bei der Wahl zum Europäischen Parlament 2014 einschätzen, bei der für Deutschland ca. 100 Sitze zu vergeben waren. Der tatsächliche Wert lag bei der Europawahl 2014 bei 0,5 % der Stimmen (die Partei „Die PARTEI“ erhielt mit 0,6 % der Stimmen einen Sitz). Knapp die Hälfte von Ihnen ging von einer Sperrklausel wie bei der Bundestagswahl aus: 48 % von Ihnen denken, dass der notwendige Stimmanteil einer Partei bei den Europawahlen 2014 5 Prozent betrug. 9 % von Ihnen schätzten den Anteil richtig, weitere 39 % lagen mit einem Prozent nur knapp daneben. 3 % von Ihnen gingen von einer Sperrklausel von 0,1 Prozent aus.